Als Kranken- und Unfallversicherer gehört es zu den Kernaufgaben der CONCORDIA, Personendaten von Kundinnen und Kunden, Versicherten und Mitarbeitenden zu bearbeiten (empfangen, speichern, ändern, in bestimmten Fällen weitergeben usw.). Dazu gehören auch besonders schützenswerte Gesundheitsdaten.
Die CONCORDIA erachtet den Schutz der Personendaten als wesentlichen Bestandteil ihrer Dienstleistung am Kunden. Der Datenschutz gehört daher zu den wichtigsten Verhaltensgrundsätzen (Code of Conduct) unseres Unternehmens.
Die CONCORDIA gewährleistet den Datenschutz und die Informationssicherheit auf hohem Niveau. Sie hält die gesetzlichen und vertraglichen Datenschutzvorschriften ein und strebt ständig nach weiteren Verbesserungen. Dafür überprüfen wir periodisch die Wirksamkeit unseres Datenschutzmanagementsystems, leiten daraus Ziele und Massnahmen ab und überwachen deren Umsetzung.
Die CONCORDIA instruiert die Mitarbeitenden sorgfältig und regelmässig zum Datenschutz. Sämtliche Personen, die bei der CONCORDIA angestellt oder von ihr beauftragt sind, verpflichten wir zur Geheimhaltung und zum Einhalten des Datenschutzes gemäss den Weisungen und den vertraglichen Regelungen.
Wir sehen und bearbeiten nur diejenigen Personendaten, welche für die Erfüllung unserer Aufgaben auch tatsächlich notwendig sind.
Die CONCORDIA trifft alle technischen und organisatorischen Vorkehrungen, welche geeignet und verhältnismässig sind, um die Personendaten vor Fremdzugriff, Manipulation, Veränderung, Verfälschung oder Verlust zu schützen. Dies gilt für alle Bearbeitungsphasen der Daten, von der Beschaffung bis zu deren Vernichtung.

