Die Grundversicherung

Die obligatorische Krankenversicherung (OKP) garantiert den notwendigen Versicherungsschutz bei Krankheit, Unfall und Mutterschaft im Fürstentum Liechtenstein.

Die gesetzlichen Leistungen unterstehen den obligatorischen Kostenbeteiligungen gemäss KVG.

 

Frei wählbare Franchise
So können Ihre Prämien bei der obligatorischen Krankenpflegeversicherung und der Spitalversicherung PE gesenkt werden.

 

AltersstufenOKP-PrämienJahresfranchiseSelbstbehalt
Jugendliche bis 16 Jahre gratiskeinekeinen
Jugendliche 17. - 20. Altersjahr50 %keinekeinen
Ab 21. Altersjahr100 %mind. CHF 20010 %, max. CHF 600
Im Rentenalter100 %mind. CHF 10010 %, max. CHF 300

Vorteile für Jugendliche vom 17. - 20. Altersjahr
Sie zahlen nur 50 % der Prämie für die obligatorische Krankenpflegeversicherung und haben keine Kostenbeteiligung.

 

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