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Sie müssen ins Spital - was ist zu tun?

Spitallisten geben immer wieder zu reden: Sowohl die Kantone wie auch die Krankenversicherer arbeiten mit Spitallisten, um die Gesundheitskosten im stationären Bereich in den Griff zu bekommen. Die Kantone führen Spitallisten für die Grundversicherung.

 

Die CONCORDIA führt für die Spitalversicherung PE eine Liste von Spitälern, in denen die Kosten nicht oder nicht voll gedeckt sind. Ein Spital wird auf der CONCORDIA-Spitalliste aufgeführt, wenn das Spital entweder keine entsprechende allgemeine oder halbprivate Abteilung führt, oder wenn keine Einigung über die Tarife zustande gekommen ist. Die CONCORDIA sorgt mit der Spitalliste dafür, dass die Prämien der Spitalversicherungen PE3 (allgemein, ganze Schweiz), PE2 (halbprivat) und PE1 (privat) bezahlbar bleiben. 

 

Was ist zu tun?
Bei einem Notfall in der Schweiz werden Sie in der Regel in ein öffentliches Spital eingewiesen. Tragen Sie Ihre CONCORDIA-Versichertenkarte bei sich. Die zuständige Stelle kann dort die Adresse für weitere Auskünfte über Ihre Versicherungsdeckung entnehmen. Das Spital wird sich direkt bei der CONCORDIA um eine Deckungszusage bemühen.

 

Bei einem Notfall im Ausland rufen Sie umgehend den CONCORDIA-Notruf an, wenn Sie über die Zusatzversicherung DIVERSA, DIVERSA plus oder Spitalversicherung PE1 verfügen. Die Nummer finden Sie auf Ihrer Versichertenkarte. Der CONCORDIA-Notruf ist 24 Stunden pro Tag erreichbar.

 

Bei einem geplanten Spitalaufenthalt in der allgemeinen Abteilung in einem öffentlichen Spital des Wohnkantons sind in der Regel keine Massnahmen vor dem Spitaleintritt nötig; das Spital verlangt die Deckungszusage direkt bei der CONCORDIA. Wir empfehlen Ihnen, die Versichertenkarte bei Spitaleintritt mitzubringen.

 

Bei einem geplanten Spitalaufenthalt in der allgemeinen Abteilung im Privatspital, allgemeinen Abteilung in einem öffentlichen Spital ausserkantonal sowie Halbprivat- und Privatabteilung in allen Spitälern: Das Spital wird Sie mit dem Eintrittsaufgebot informieren, ob - Sie eine Deckungszusage mitbringen müssen: Wenden Sie sich dafür an Ihre Agentur oder Geschäftsstelle. - die Klinik direkt bei der CONCORDIA eine Deckungszusage verlangt: Wir empfehlen Ihnen, die Versichertenkarte bei Spitaleintritt mitzubringen.

 

Ist das Spital mit der von Ihnen gewünschten Abteilung (allgemein, halbprivat, privat) nicht aufgeführt, so besteht grundsätzlich volle Kostendeckung bei entsprechender Versicherung. Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer CONCORDIA. Der Arzt und das Spital haben die Patienten sowohl über die Behandlung als auch über die finanziellen Folgen umfassend aufzuklären. Insbesondere muss darauf aufmerksam gemacht werden, wenn eine Behandlung nicht (voll) durch die Krankenversicherung gedeckt ist.

 

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