Die neue Schweizerische Krankenversicherungskarte KVG mit Mikrochip wird ab Anfang Februar in bestimmten Fällen an Kundinnen und Kunden der CONCORDIA abgegeben. Für alle anderen CONCORDIA-Versicherten bleibt die bestehende Versicherungskarte gültig.
Der Bundesrat hat den Krankenversicherern verordnet, per 1. Januar 2010 eine neue Schweizerische Krankenversicherungskarte KVG mit Mikrochip herauszugeben. Auf dem Chip kann die versicherte Person freiwillig persönliche Gesundheitsdaten speichern lassen. Anwendung und Mehrnutzen dieser Schweizerischen Versicherungskarte KVG sind aber zum heutigen Zeitpunkt aus folgenden Gründen eher fraglich:
- Die Produktion der Karte mit Chip verursacht erhebliche Kosten.
- Es gibt keine Verpf lichtung, den Chip zu benutzen – weder für die Kundinnen und Kunden noch für die Leistungserbringer.
- Der Chip kann nur bei einem Arzt, Zahnarzt oder Chiropraktor beschrieben werden. Die meisten Leistungserbringer sind aber heute technisch noch gar nicht in der Lage, den Chip auf Wunsch mit persönlichen Gesundheitsdaten zu beschreiben.
- Mit Ausnahme des beschreibbaren Chips deckt die aktuelle Karte alle Anforderungen ab.
Die CONCORDIA verzichtet deshalb auf eine Gesamtauslieferung der Schweizerischen Kran ken versicherungskarte KVG mit Chip an alle Kundinnen und Kunden, um nicht unnötig weitere Kosten zu verursachen.
Die aktuelle CONCORDIA-Versicherungskarte ist weiterhin gültig
Ihre aktuelle CONCORDIA-Versicherungskarte ist nach wie vor gültig. Sie erfüllt alle technischen Anforderungen. Die Versicherungskarte dient Ihnen als Versicherungsnachweis bei diversen Leistungserbringern. Tragen Sie die Karte also immer bei sich, vor allem auch in den Ferien und auf Reisen. Auf dem Magnetstreifen der Versicherungskarte sind keine Daten zu Ihrer Person oder zu Ihrem Gesundheitszustand gespeichert. Der Magnetstreifen beinhaltet lediglich zwei Nummern, welche die berechtigten Leistungserbringer zum Versicherungsdeckungs-Abfragedienst weiterleiten.
Die neue Schweizerische Krankenversicherungskarte KVG
Eine neue Schweizerische Krankenversicherungskarte mit Chip erhalten Sie ab Februar 2010, falls
- die persönlichen Angaben, welche auf Ihrer aktuellen Versichertenkarte sichtbar sind, ändern
- Ihre Versicherungsdeckung ändert (Einschluss oder Ausschluss der obligatorischen Krankenpflegeversicherung)
- Sie ab 1. Januar 2010 neu die obligatorische Krankenpflegeversicherung bei der CONCORDIA abgeschlossen haben
Die neue Versicherungskarte muss gemäss der Verordnung des Bundesrates die neue AHV-Nummer enthalten. Ausserdem enthält sie einen Chip. Auf diesem Chip sind folgende Daten standardisiert gespeichert:
- Name, Vorname
- Karten-Nr.
- BAG-Nr. CONCORDIA
- neue AHV-Nr.
- Geburtsdatum, Geschlecht
- Ablaufdatum der Karte
Freiwilliges Speichern von Daten auf dem Mikrochip
Auf den Chip können Sie als Karteninhaberin oder Karteninhaber von einem autorisierten Leistungserbringer freiwillig persönliche Gesundheitsdaten speichern lassen, also beispielsweise
- Blutgruppe und Transfusionen
- Impfungen
- Transplantationen
- Allergien
Diese Daten können Sie mit einem PIN-Code sichern.
Nur ein Arzt, Zahnarzt oder Chiropraktor kann die von Ihnen gewünschten medizinischen Daten auf den Chip schreiben und sie mit einem entsprechenden Lesegerät auch lesen. Er ist jedoch nicht verpf lichtet, diese Dienstleistung anzubieten. Die CONCORDIA hat keinen Zugang zu Ihren freiwillig gespeicherten Gesundheitdaten auf dem Chip.
CONCORDIA-Versichertenkarte im Fürstentum Liechtenstein
Im Fürstentum Liechtenstein wird vorläufig keine Versichertenkarte mit Chip eingeführt. Die Entwicklungen in der Schweiz und den Nachbarstaaten werden von der liechtensteinischen Regierung aber mit Interesse verfolgt. Für Kundinnen und Kunden im Fürstentum Liechtenstein ist die aktuelle CONCORDIA-Versicherungskarte ebenfalls nach wie vor gültig.
Reisen und Aufenthalte in EU- und EFTA-Staaten; Notfälle im Ausland
Auf der Rückseite Ihrer Versichertenkarte befindet sich die Europäische Krankenversicherungskarte. Diese benötigen Sie bei einem medizinischen Notfall in EU- oder EFTAStaaten als Versicherungsnachweis.
Falls Sie bei der CONCORDIA die Zusatzversicherung DIVERSA oder die Spitalversicherung PE1 abgeschlossen haben, kontaktieren Sie bitte bei einer erheblichen Erkrankung oder bei einem Unfall im Ausland immer zuerst den 24-h-Notrufservice (emergency 24 h worldwide). Die Not ruf nummer befindet sich auf Ihrer Krankenversicherungskarte. Tragen Sie Ihre Krankenversichertenkarte also immer bei sich, vor allem auch im Ausland.

