Im Falle einer dauerhaften Arbeitsunfähigkeit können zwischen der befristeten Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber und dem Beginn der Zahlung einer Invalidenrente der Invalidenversicherung (IV) oder aus der beruflichen Vorsorge (BVG) empfindliche Deckungslücken entstehen. Die Taggeldversicherung für Kleinunternehmen bis zu fünf Mitarbeitenden schützt beide Seiten umfassend vor finanziellen Risiken.
