Wir antworten
Ausgangspunkt für die Abrechnung bilden die Kosten der Brillengläser, die in Ihrem Fall CHF 276 betragen. Gemäss Krankenversicherungsgesetz (KVG) steht ab dem 19. Lebensjahr ein Betrag für Brillenträger von maximal CHF 180 alle fünf Jahre zur Verfügung. Im KVG ist zudem festgehalten, dass jährlich eine Franchise von mindestens CHF 300 als Eigenleistung von der Patientin oder vom Patienten bezahlt werden muss. Für weitere Beträge wird ein Selbstbehalt von 10 % belastet. Da Sie in diesem Jahr noch keine Franchise bezahlt haben, wurde der Betrag von CHF 180 nicht ausbezahlt, sondern Ihrem Franchisekonto gutgeschrieben.
Der Restbetrag von CHF 96 wurde über die Zusatzversicherung DIVERSA abgerechnet. Diese Zusatzversicherung kennt weder Franchise noch Selbstbehalt, so dass CHF 96 an Sie überwiesen werden konnten.