Kostenbeitrag an eine neue Lesebrille

Sie fragen
Als meine Arme zum Lesen der Zeitung langsam zu kurz wurden, entschloss ich mich zum Kauf einer Lesebrille. Die Rechnung des Optikers über CHF 496 habe ich umgehend an meine CONCORDIA-Geschäftsstelle weitergeleitet. Wieso erhalte ich nur CHF 82 rückvergütet? Ich hätte doch sowohl aus der Grund- wie auch aus der Zusatzversicherung etwas zugut. An irgendwelchen Wartefristen kann es wohl kaum liegen, da dies meine erste Brillenrechnung war.

 

Wir antworten
Ja, die Wartefristen sind nicht der Grund, weshalb Sie «nur» CHF 82 ausbezahlt erhielten. Auch richtig ist, dass die obligatorische Krankenpflegeversicherung und die Zusatzversicherung DIVERSA einen Kostenbeitrag an Ihre Brillenrechnung ausrichten. Allerdings vergüten beide Versicherungen nur an Brillengläser und nicht an die ganze Brillenrechnung einen Beitrag.

Zu Ihrer Abrechnung: Vom Totalbetrag von CHF 496 betragen die Kosten für die Gläser gemäss Rechnung CHF 262. Bei jeder Rechnung müssen wir zuerst prüfen, ob sie ganz oder teilweise aus der obligatorischen Krankenpflegeversicherung bezahlt werden kann. Diese übernimmt alle fünf Jahre CHF 180 der Kosten für Brillengläser oder Kontaktlinsen. Erst nachher kommt eine Zusatzversicherung zum Zug. Dies ist die erste Rechnung, die Sie dieses Jahr einreichten! Die obligatorische Franchise von CHF 300 wurde demnach noch nicht belastet. Deshalb wurde die Leistung von CHF 180 aus der obligatorischen Krankenpflegeversicherung nicht ausbezahlt, sondern Ihrem Franchisenkonto gutgeschrieben.

Der Restbetrag der Gläserkosten betrug noch CHF 82 und wurde über die Zusatzversicherung DIVERSA abgerechnet. Anders als bei Zusatzversicherungen anderer Krankenversicherer kennt die DIVERSA der CONCORDIA keine Franchise. Die Leistung von CHF 82 konnte deshalb vollständig ausbezahlt werden. Wir hoffen, Ihnen mit unseren Ausführungen Klarheit verschafft zu haben.

 

Achtung:
Dieses Beispiel gilt nur für Brillenbezüge bis zum 31.12.2010. Per 01.01.2011 hat das Bundesamt für Gesundheit die Brillenbeiträge aus der Grundversicherung gestrichen. Die Zusatzversicherung DIVERSA erstattet bis zum 18. Altersjahr jährlich, danach innert 3 Kalenderjahren CHF 150 für neue Brillengläser und Kontaktlinsen, DIVERSAplus CHF 250. 

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