Wir antworten
Ja, die Wartefristen sind nicht der Grund, weshalb Sie «nur» CHF 82 ausbezahlt erhielten. Auch richtig ist, dass die obligatorische Krankenpflegeversicherung und die Zusatzversicherung DIVERSA einen Kostenbeitrag an Ihre Brillenrechnung ausrichten. Allerdings vergüten beide Versicherungen nur an Brillengläser und nicht an die ganze Brillenrechnung einen Beitrag.
Zu Ihrer Abrechnung: Vom Totalbetrag von CHF 496 betragen die Kosten für die Gläser gemäss Rechnung CHF 262. Bei jeder Rechnung müssen wir zuerst prüfen, ob sie ganz oder teilweise aus der obligatorischen Krankenpflegeversicherung bezahlt werden kann. Diese übernimmt alle fünf Jahre CHF 180 der Kosten für Brillengläser oder Kontaktlinsen. Erst nachher kommt eine Zusatzversicherung zum Zug. Dies ist die erste Rechnung, die Sie dieses Jahr einreichten! Die obligatorische Franchise von CHF 300 wurde demnach noch nicht belastet. Deshalb wurde die Leistung von CHF 180 aus der obligatorischen Krankenpflegeversicherung nicht ausbezahlt, sondern Ihrem Franchisenkonto gutgeschrieben.
Der Restbetrag der Gläserkosten betrug noch CHF 82 und wurde über die Zusatzversicherung DIVERSA abgerechnet. Anders als bei Zusatzversicherungen anderer Krankenversicherer kennt die DIVERSA der CONCORDIA keine Franchise. Die Leistung von CHF 82 konnte deshalb vollständig ausbezahlt werden. Wir hoffen, Ihnen mit unseren Ausführungen Klarheit verschafft zu haben.