Sie fragen
Seit Jahren bin ich bei Ihnen mit der Unfallversicherung für Tod und Invalidität ACCIDENTA versichert. In diesem Zusammenhang taucht immer wieder das Wort «Progression» auf. Können Sie mir diesen Begriff kurz erklären?
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Seit Jahren bin ich bei Ihnen mit der Unfallversicherung für Tod und Invalidität ACCIDENTA versichert. In diesem Zusammenhang taucht immer wieder das Wort «Progression» auf. Können Sie mir diesen Begriff kurz erklären?
Wir antworten
Mit dieser Versicherung werden zusätzliche Kosten nach einem Unfall bei bleibender Invalidität abgedeckt. Die Höhe der ausbezahlten Summe wird durch den festgestellten Invaliditätsgrad bestimmt. Bereits ab einem Invaliditätsgrad von 3 % beginnt die Auszahlung. Bis zu einer Invalidität von 25 % stimmt der Invaliditätsgrad mit der prozentualen Auszahlung überein.
Die Progression beginnt ab einem Invaliditätsgrad von 26 %. Das heisst, bei einer Invalidität von 26 % werden gemäss Skala nicht 26 %, sondern 27 % der versicherten Summe ausbezahlt. Bei 50 % Invalidität sind es bereits 75 % Auszahlung und bei vollständiger Invalidität erhält die oder der Verunfallte 350 % der versicherten Summe.