Obligatorische Unfallversicherung (UVG)

Die Unfallversicherung deckt die Risiken von Unfällen im Betrieb, auf dem Arbeitsweg und in der Freizeit. Die CONCORDIA versichert auf Wunsch sämtliche Bereiche gemäss obligatorischem Unfallversicherungsgesetz (UVG).

 

Die obligatorische Unfallversicherung gemäss UVG gilt für Dienstleistungs- und Handelsunternehmen, die nicht dem SUVA-Obligatorium unterstellt sind.
Obligatorisch VersicherteAlle in der Schweiz beschäftigten Arbeitnehmenden, die einen AHV-pflichtigen Lohn beziehen
Freiwillig VersicherbareInhaber von Einzelfirmen oder selbständig Erwerbende sowie deren mitarbeitende Familienangehörige, die keinen AHV-pflichtigen Barlohn beziehen
Versicherte Risiken
  • Berufsunfälle und Berufskrankheiten
  • Nichtberufsunfälle, nur für Personen, die bei einem Arbeitgeber mindestens 8 Stunden pro Woche beschäftigt sind


UVG-Leistungen

HeilungskostenAmbulante Behandlungen: Arzt, Zahnarzt, Arzneien, Analysen, Therapien, Kuren, Spitalaufenthalte in allgemeinen Abteilungen, Hilfsmittel zur Ausgleichung von körperlichen Schädigungen und Funktionsausfällen, Rettungs- und Bergungskosten sowie die medizinisch notwendigen Reise- und Transportkosten, Bestattungskosten bis zur Höhe des siebenfachen versicherten Tagesverdienst-Höchstbetrages
Taggeld80 % des versicherten Verdienstes ab dem 3. Tag, max. 80 % des jeweils geltenden UVG-Maximallohnes (momentan CHF 126'000)
InvalidenrenteBei Vollinvalidität 80 % des versicherten Lohnes, bei Teilinvalidität entsprechend weniger
Integritäts-entschädigungIn Form einer Kapitalleistung bis zum Höchstbetrag des versicherten Jahresverdienstes
Hilflosen-entschädigungMind. den zweifachen bis max. sechsfachen Höchstbetrag des versicherten Tagesverdienstes 
HinterlassenenrenteFürVom versicherten Lohn
 Witwen/Witwer40 %
 Halbwaisen15 %
 Vollwaisen25 %
 zusammenmax. 70 %
 Geschiedene20 %, höchstens der geschuldete Unterhaltsbeitrag

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