Zweitmeinung: Das Vieraugenprinzip
Vor einem operativen Eingriff stellt sich für die Patientin oder den Patienten oft die Frage nach dessen Angemessenheit oder Notwendigkeit. Eine Zweitmeinung kann Klärung bringen.
Definition
Unter Zweitmeinung oder Second opinion verstehen wir eine zusätzliche, medizinische Beurteilung durch einen zweiten Arzt vor einem geplanten operativen Eingriff.
Bestätigung für den Arzt
Wenn ein operativer Eingriff bevorsteht, stellen sich sowohl für den Arzt als auch für den Patienten eine Vielzahl von Fragen. Die Diagnose des Arztes wird in der Regel mit grösster Sorgfalt gestellt. Schon vor der Empfehlung zum operativen Eingriff kann der Arzt die Zweitmeinung eines Kollegen einholen, die seinen Entscheid festigt.
Entscheidungshilfe für den Patienten
Natürlich stellt sich auch der Patient Überlegungen zu einer empfohlenen bevorstehenden Operation an. Ist der Eingriff wirklich nötig? Gibt es alternative Operationsmethoden? Kenne ich alle Risiken?
Die Frage der besten Therapie kann vom Patienten oft durch das Einholen einer Zweitmeinung geklärt werden. Diese kann ihn in seiner Entscheidungsfindung unterstützen. Der Patient entscheidet aber immer frei, wie er vorgehen will.
Nicht für Notfälle
Zu berücksichtigen ist, dass eine Zweitmeinung eine zeitliche Verzögerung der Operation verursachen kann. Gesundheitlichen Risiken, die daraus entstehen könnten, ist besondere Beachtung zu schenken. Somit eignet sich eine Zweitmeinung nicht für notfallmässige Eingriffe.
Definition
Unter Zweitmeinung oder Second opinion verstehen wir eine zusätzliche, medizinische Beurteilung durch einen zweiten Arzt vor einem geplanten operativen Eingriff.
Bestätigung für den Arzt
Wenn ein operativer Eingriff bevorsteht, stellen sich sowohl für den Arzt als auch für den Patienten eine Vielzahl von Fragen. Die Diagnose des Arztes wird in der Regel mit grösster Sorgfalt gestellt. Schon vor der Empfehlung zum operativen Eingriff kann der Arzt die Zweitmeinung eines Kollegen einholen, die seinen Entscheid festigt.
Entscheidungshilfe für den Patienten
Natürlich stellt sich auch der Patient Überlegungen zu einer empfohlenen bevorstehenden Operation an. Ist der Eingriff wirklich nötig? Gibt es alternative Operationsmethoden? Kenne ich alle Risiken?
Die Frage der besten Therapie kann vom Patienten oft durch das Einholen einer Zweitmeinung geklärt werden. Diese kann ihn in seiner Entscheidungsfindung unterstützen. Der Patient entscheidet aber immer frei, wie er vorgehen will.
Nicht für Notfälle
Zu berücksichtigen ist, dass eine Zweitmeinung eine zeitliche Verzögerung der Operation verursachen kann. Gesundheitlichen Risiken, die daraus entstehen könnten, ist besondere Beachtung zu schenken. Somit eignet sich eine Zweitmeinung nicht für notfallmässige Eingriffe.
Der Zweitmeinungs-Service der CONCORDIA
Die CONCORDIA bietet ihren Versicherten einen Zweitmeinungs-Service an. Falls Sie vor einer wichtigen Operation stehen und diesen Dienst in Anspruch nehmen möchten, kontaktieren Sie unsere Koordinationsstelle Second opinion beim vertrauensärztlichen Dienst.
Telefon 041 228 03 41
Fax 041 228 03 78
vertrauensarzt@concordia.ch
Nach der ersten Kontaktnahme werden wir Sie informieren, ob die Zweitmeinung durch unseren medizinischen Dienst oder einen externen Arzt durchgeführt wird. In einem gemeinsamen Gespräch wird das weitere Vorgehen vereinbart.
Für unsere Kunden mit einer Spitalversicherung PE werden die Honorare des Arztes für die Second opinion übernommen.
Telefon 041 228 03 41
Fax 041 228 03 78
vertrauensarzt@concordia.ch
Nach der ersten Kontaktnahme werden wir Sie informieren, ob die Zweitmeinung durch unseren medizinischen Dienst oder einen externen Arzt durchgeführt wird. In einem gemeinsamen Gespräch wird das weitere Vorgehen vereinbart.
Für unsere Kunden mit einer Spitalversicherung PE werden die Honorare des Arztes für die Second opinion übernommen.
