Bei einem Auslandaufenthalt richtig versichert
Planen Sie einen Sprachaufenthalt oder eine Weltreise? Sind Sie öfters geschäftlich im Ausland unterwegs? Egal aus welchen Gründen Sie sich im Ausland aufhalten, richtig versichert können Sie beruhigt Liechtenstein verlassen.
Bei einem Aufenthalt in einem EU- oder EFTA-Staat dürfen Sie Ihre Versichertenkarte nicht vergessen. Denn sie dient als Krankenversicherungsausweis. Auf der Karte finden Sie auch die CONCORDIA-24-h-Notrufnummer, eine Dienstleistung der Zusatzversicherungen DIVERSA, Spitalversicherung PE1 sowie der Ferien- und Reiseversicherung.
Bei einem Aufenthalt im übrigen Ausland ist die Zusatzversicherung DIVERSA oder die Ferien- und Reiseversicherung empfehlenswert.
Auslandsaufenthalt für Studienzwecke: Wir wünschen viel Erfolg
Sie können sich ruhig Ihren Studien widmen. Denn solange Sie Ihren zivilrechtlichen Wohnsitz im Fürstentum Liechtenstein behalten, gilt Ihre aktuelle Police. In diesem Fall brauchen Sie sich nicht bei einem ausländischen Krankenversicherer anzumelden. Im EU-Raum haben Sie lediglich vor Studienantritt für einen allfälligen Notfall das Formular E128 zu organisieren. Das Formular E128 hat jeweils für ein Kalenderjahr Gültigkeit und kann bei der CONCORDIA bestellt werden.
Bei einem Auslandaufenthalt ist eine Beratung sehr wichtig. Ebenso bei der Rückkehr. Gerne hilft Ihnen unsere Landesvertretung weiter.
Sie können sich ruhig Ihren Studien widmen. Denn solange Sie Ihren zivilrechtlichen Wohnsitz im Fürstentum Liechtenstein behalten, gilt Ihre aktuelle Police. In diesem Fall brauchen Sie sich nicht bei einem ausländischen Krankenversicherer anzumelden. Im EU-Raum haben Sie lediglich vor Studienantritt für einen allfälligen Notfall das Formular E128 zu organisieren. Das Formular E128 hat jeweils für ein Kalenderjahr Gültigkeit und kann bei der CONCORDIA bestellt werden.
Bei einem Auslandaufenthalt ist eine Beratung sehr wichtig. Ebenso bei der Rückkehr. Gerne hilft Ihnen unsere Landesvertretung weiter.

