COMPLETA: Die Zusatzversicherung für die Behandlung bei Nichtvertragsärzten
Gemäss der Revision des Krankenversicherungsgesetzes, die am 1. Januar 2004 wirksam wurde, sind im Fürstentum Liechtenstein nicht mehr alle praktizierenden Ärzte automatisch Vertragsärzte der Krankenversicherer.
Damit Sie jedoch auch bei einem Nichtvertragsarzt volle Kostendeckung geniessen können, hat die CONCORDIA die Zusatzversicherung COMPLETA geschaffen.
COMPLETA garantiert Ihnen auch in Zukunft freie Arztwahl und volle Kostendeckung
Gemäss den neuen gesetzlichen Bestimmungen gelten Sie als Kunde einer Arztpraxis, mit der kein Versicherungsvertrag besteht, als Honorarschuldner und es kann Ihnen im Rahmen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung nur noch die Hälfte der Kosten vergütet werden.
Für die andere Hälfte der Kosten bei Nichtvertragsärzten, die durch die obligatorische Krankenpflegeversicherung nicht abgedeckt ist, gibt es die Zusatzversicherung COMPLETA. Selbstverständlich bezahlt die obligatorische Krankenpflegeversicherung bei Konsultationen bei Vertragsärzten wie bisher alle Kosten im Rahmen ihres Tarifs. Über die Arztpraxen mit einem Versicherungsvertrag informiert Sie unsere Liste der Vertragsärzte.
Übergangsfrist bis 2008 für Arztbehandlungen im Ausland
Wenn Sie in den drei Jahren vor Inkrafttreten der Gesetzesrevision vom 1. Januar 2004 regelmässig von einem Arzt im Ausland behandelt worden sind, können Sie bis am 31. Dezember 2008 weiterhin diesen Arzt konsultieren. Die obligatorische Krankenpflegeversicherung vergütet Ihnen bis zu diesem Datum die Kosten im Rahmen des liechtensteinischen Arzttarifes.

