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Die Grundversicherung

Die obligatorische Krankenversicherung (OKP) garantiert den notwendigen Versicherungsschutz bei Krankheit, Unfall und Mutterschaft im Fürstentum Liechtenstein.

Die gesetzlichen Leistungen unterstehen den obligatorischen Kostenbeteiligungen gemäss KVG.

 

Frei wählbare Franchise
So können Ihre Prämien bei der obligatorischen Krankenpflegeversicherung und der Spitalversicherung PE gesenkt werden.

 

Kostenbeteiligung obligatorische Krankenpflegeversicherung
Altersstufen OKP-Prämien Jahresfranchise Selbstbehalt
Jugendliche bis 16 Jahre gratis keine keinen
Jugendliche 17. - 20. Altersjahr 50 % keine keinen
Ab 21. Altersjahr 100 % mind. CHF 200 10 %, max. CHF 600
Im Rentenalter 100 % mind. CHF 100 10 %, max. CHF 300

Vorteile für Jugendliche vom 17. - 20. Altersjahr
Sie zahlen nur 50 % der Prämie für die obligatorische Krankenpflegeversicherung und haben keine Kostenbeteiligung.

 


 
 
 
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