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Übernahme der Therapeuten-Kosten

Sie fragen
Die Schulmedizin kann mein Gesundheitsproblem offenbar nicht lösen, weshalb ich mir eine Besserung durch Akupunktur erhoffe. Von einem Ihrer Mitarbeiter erhielt ich die Auskunft, dass die Akupunkturbehandlung nur dann aus der Grundversicherung bezahlt wird, wenn sie ein Arzt mit Zusatzausbildung ausführt. Nach langem Suchen fand ich einen solchen Arzt, doch die Praxishilfe sagte mir, dass der Doktor stark ausgelastet sei und mich höchstens untersuchen könne, die eigentliche Behandlung aber durch eine andere Person gemacht werde. Bezahlen Sie die Akupunktur, wenn sie nicht vom Arzt selber gemacht wird, dieser mich aber an eine Spezialistin ohne ärztliche Ausbildung weiterleitet?

 

Wir antworten
In der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (auch Grundversicherung genannt) bestimmen Gesetz und Verordnungen die Leistungen, die von den Krankenversicherern übernommen werden dürfen. Leistungen aus den fünf alternativen Heilanwendungen Anthroposophische Medizin, Chinesischen Medizin, Homöopathie, Neuraltherapie und Phytotherapie dürfen gemäss Bundesratsbeschluss seit 1. Juli 2005 nicht mehr von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung übernommen werden.

Die einzige alternative Heilanwendung, die weiterhin durch die Grundversicherung bezahlt wird, ist die Akupunktur. Strenge Vorschriften schränken aber weiterhin die Kostenübernahme durch die Grundversicherung ein. Eine dieser Regeln bestimmt, dass die Therapie nur dann übernommen werden darf, wenn sie von einem Arzt mit einer von der FMH anerkannten Zusatzausbildung vorgenommen wird. Weiter hat das Bundesamt für Sozialversicherung bestimmt, dass keine Leistungszahlung aus der obligatorischen Krankenpflegeversicherung erfolgen darf, wenn der Arzt diese Therapie an eine Drittperson delegiert.

Ist Ihnen eine Kostenübernahme durch die obligatorische Krankenpflegever-
sicherung wichtig, bleibt Ihnen deshalb keine andere Wahl, als einen Arzt zu finden, der Sie nicht nur untersucht, sondern auch selber therapiert. Anders sieht es aus, wenn Sie NATURA-versichert sind. An die Leistungen von durch die CONCORDIA anerkannten Methoden werden 75 % der Thearpiekosten, bei Therapeuten max. CHF 1'500 und bei Naturärzten und Schulmedizinern max. CHF 4'000 pro Jahr übernommen. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geben Ihnen gerne Auskunft über alle anerkannten Methoden und Therapeuten, deren Leistungen durch die NATURA bezahlt werden.

 


 
 
 
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