Allgemeine Abteilung
Aus der Grundversicherung besteht der Anspruch auf die Behandlung in der allgemeinen Abteilung eines Vertragsspitals. Bei der Spitalzusatzversicherung «allgemeine Abteilung» hat der Versicherte im Falle einer stationären Behandlung Anspruch auf die Bezahlung eines Mehrbettzimmers eines Vertragsspitals; es besteht keine freie Arztwahl.
Ambulante Behandlung
Behandlung beim Hausarzt oder im Spital ohne Übernachtung.
Franchise
Die Franchise ist Teil der Kostenbeteiligung. Sämtliche während eines Kalenderjahres anfallenden Kosten müssen bis zum Franchisebetrag selber bezahlt werden. Für Erwachsene beträgt die Minimalfranchise in der Grundversicherung CHF 200.–. Für Erwachsene im Rentenalter beträgt die Minimalfranchise CHF 100.-.
Generika
Nachahmermedikamente. In Zusammensetzung und Wirkung gleich wie das Original, jedoch bis zu 70 % günstiger.
Grundversicherung
Umgangssprachlich für obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP).
Halbprivate Abteilung
Bei der Spitalzusatzversicherung «Halbprivate Abteilung» hat der Versicherte im Falle einer stationären Behandlung Anspruch auf die Bezahlung eines Zweibettzimmers eines Vertragsspitals sowie die freie Arztwahl.
OKP
Obligatorische Krankenpflegeversicherung, auch Grundversicherung genannt.
Prämienverbilligung
Versicherte, deren steuerbares jährliches Einkommen eine bestimmte Höhe nicht übersteigt, haben Anspruch auf eine Verbilligung ihrer Krankenversicherungsprämie. Antragsformulare können bei der Wohngemeinde bezogen werden.
Die Prämien
Ein moderner Kranken- und Unfallversicherer versteht sich als Dienstleister im Gesundheitsmarkt. Er verwaltet Gelder von Kundinnen und Kunden. Er vertritt deren Interessen. Er ist aber auch ein Unternehmen, das wirtschaftlich gesund bleiben muss, um die vertraglich vereinbarten Leistungen sicher erbringen zu können. Der Bildung von Reserven schenkt er deshalb grosse Beachtung.
Das alles spielt bei der Kalkulation der Prämien eine Rolle. Nur wenn diese langfristig und vernünftig erfolgt, können überdurchschnittliche Prämiensprünge nach oben vermieden werden. Die CONCORDIA kann solche Sprünge ausschliessen, weil von Anfang an seriös kalkuliert wird. Und weil die CONCORDIA als gesunder Kranken- und Unfallversicherer genügend Reserven und Rückstellungen hat.
Wie viel Prämie Sie bezahlen, hängt vom Alter ab. Kinder sind in der Grundversicherung prämienbefreit. Für Jugendliche bis zum 20. Geburtstag gelten in der Grundversicherung und in den Zusatzversicherungen reduzierte Prämien. Bei der CONCORDIA gibt es für junge Erwachsene vom 21. bis 25. Altersjahr in bestimmten Zusatzversicherungen ebenfalls eine Prämienreduktion.
PremiumMed
Dank CONCORDIA PremiumMed profitieren privatversicherte Personen automatisch von exklusiven Leistungen und erstklassigem Service. Dazu gehören eine umfassende Beratung und Betreuung in Gesundheitsfragen, garantiert direkten und schnellen Zugang zu den führenden Ärzten und Privatkliniken in der ganzen Schweiz sowie weltweiten privaten Versicherungsschutz im Spital.
Private Abteilung
Bei der Spitalversicherung PE1 privat hat der Versicherte im Falle einer stationären Behandlung Anspruch auf ein Einbettzimmer in einem weltweit frei wählbaren Spital sowie freie Arztwahl.
Die CONCORDIA zahlt aus den Spitalzusatzversicherungen einen Betrag von maximal 60 Franken pro Tag an den Aufenthalt des begleitenden Elternteils im Zimmer des Kindes oder umgekehrt. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Patient allgemein (PE3), halbprivat (PE2) oder privat (PE1) versichert ist.
Selbstbehalt
Der Selbstbehalt ist Teil der Kostenbeteiligung. In der Grundversicherung beträgt er 10 % der Kosten, welche die Franchise übersteigen. Der maximale Selbstbehalt liegt pro Kalenderjahr für Erwachsene bei CHF 600.-.
Spitex / Hauskrankenpflege
Ambulante Pflege durch Fachkräfte beim Patienten zu Hause.
Stationäre Behandlung
Behandlung im Spital mit mindestens einer Übernachtung.
Versichertenkarte
Die Versichertenkarte vereint verschiedene Funktionen und Vorteile.

