Kostenübernahme - Schwangere sitzt auf dem Sofa mit ihrem Laptop und Papierkram

Mutterschaft: Welche Kosten übernimmt die Krankenkasse?

Während der Schwangerschaft, bei der Geburt und im Wochenbett übernimmt die Krankenkasse verschiedene Leistungen. Erfahren Sie, woran sich die CONCORDIA beteiligt und wie die Themen Franchise und Selbstbehalt in dieser besonderen Zeit geregelt sind.

Jeannette Murer
9 Min. Lesedauer
  •    Kurz und einfach 
    Die Krankenkasse zahlt viele Kosten rund um Schwangerschaft und Geburt.
    Sie zahlt auch nach der Geburt noch etwas.
    Zum Beispiel für Untersuchungen beim Arzt oder der Hebamme.
    Auch Geburtsvorbereitung und Stillberatung zahlt sie teilweise.
    Mit einer Zusatz-Versicherung zahlt die CONCORDIA noch mehr.
Ein neues Leben entsteht – was für eine besondere Zeit! Viele werdende Eltern haben das Bedürfnis, sich genau zu informieren. Was passiert im Körper der Mutter? Was geschieht Woche zu Woche beim Baby? Und wie sieht es mit der Krankenkasse aus? In dieser Zeit gelten auch besondere Regeln bei Ihrer Versicherung. 

«Besondere Leistungen bei Mutterschaft»: Was bedeutet das?

Als «Mutterschaft» wird der Zeitraum der Schwangerschaft, der Geburt und der nachfolgenden Erholungszeit bezeichnet. Während dieser Zeit übernimmt die Grundversicherung nicht nur die Kosten für Krankheitsbehandlungen, sondern auch die sogenannten «Besonderen Leistungen bei Mutterschaft». Die Zusatzversicherungen der CONCORDIA ergänzen den Leistungskatalog der Grundversicherung.

Die nachfolgende Aufzählung zeigt Ihnen, welche Untersuchungen oder Behandlungen die «besonderen Leistungen bei Mutterschaft» umfassen:

1. Kontrolluntersuchungen in der Schwangerschaft

In der Schwangerschaft übernimmt die Grundversicherung folgende Kontrolluntersuchungen:
      Normale
Schwangerschaft
Risikoschwangerschaft Wer darf die Untersuchung durchführen?  
  Kontrolluntersuchungen   So viele, wie medizinisch notwendig sind. So viele, wie medizinisch notwendig sind. Fachperson für Gynäkologie oder Hebamme, wobei Hebammen in der normalen Schwangerschaft maximal 7 Kontrolluntersuchungen durchführen dürfen.  
  Ultraschalluntersuchungen  

Insgesamt 3:

  • Eine in der 11. bis 14. Schwangerschaftswoche (SSW)
  • Eine in der 20. bis 23. SSW
  • Eine in der 30. bis 34. SSW
So viele, wie medizinisch notwendig sind. Nur Ärzte und Ärztinnen mit entsprechender Weiterbildung.  

2. Vorgeburtliche Untersuchungen (Pränataldiagnostik)

Die folgenden vorgeburtlichen Untersuchungen werden von der Grundversicherung übernommen:

  • Ersttrimestertest (Kombination aus Ultraschall und Bluttest)
  • Nicht-invasiver pränataler Test (Bluttest), wenn ein erhöhtes Risiko für eine Trisomie (Chromosomenanomalie) vorliegt
  • Invasive Tests wie Fruchtwasseruntersuchung (Aminozentese), Untersuchung der Plazenta (Chorionbiopsie), Nabelschnurpunktion (Cordozentese) bei entsprechendem Risiko
  • Aufzeichnung der Herzschlagfrequenz des ungeborenen Babys (Kardiotokografie, CTG) bei entsprechender Indikation in der Risikoschwangerschaft

Alle Untersuchungen werden von Ärztinnen oder Ärzten durchgeführt. Einzig das CTG dürfen auch Hebammen durchführen. 

3. Kontrolle nach der Geburt

Die Grundversicherung übernimmt die Kosten für eine gynäkologische Untersuchung und Beratung, die sechs bis zehn Wochen nach der Geburt stattfindet.

4. Kontrolle nach einer Fehlgeburt 

Bei einer Fehlgeburt zwischen der 13. und der vollendeten 23. Schwangerschaftswoche, übernimmt die Grundversicherung die Kosten für eine Kontrolluntersuchung bei einer Fachperson für Gynäkologie. . 
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5. Geburtsvorbereitung

Kostenübernahme – drei Schwangere sitzen mit einer Hebamme in einem Kreis und besprechen die Geburtsvorbereitung Die Grundversicherung übernimmt bis zu CHF 150 für Geburtsvorbereitungskurse (in Gruppen oder einzeln) oder für Beratungsgespräche bezüglich Geburt, Wochenbett und Stillen bei einer Hebamme.

Sie haben die Zusatzversicherung NATURA oder NATURAplus bei der CONCORDIA abgeschlossen?

Falls Ihr Kurs mehr kostet als 150 Franken oder Sie den Geburtsvorbereitungskurs nicht bei einer Hebamme machen möchten, erhalten Sie aus NATURA oder NATURAplus 50 % der Kosten bis maximal 200 Franken pro Jahr.

Hinweis: Wenn Sie Beiträge für mehrere der folgenden Leistungsbereiche anfordern, haben Sie Anspruch auf höchstens 500 Franken pro Jahr:

  • Geburtsvorbereitungskurs
  • Stillberatung
  • Schwangerschaftsgymnastik
  • Beckenbodengymnastik
  • Rückbildungsgymnastik
  • Babyschwimmen (nur bei NATURAplus)
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6. Stillberatung

Die Grundversicherung übernimmt die Kosten für drei Sitzungen der Stillberatung, wenn diese von Hebammen oder speziell in Stillberatung ausgebildeten Pflegefachpersonen durchgeführt werden.

Sie haben die Zusatzversicherung NATURA oder NATURAplus bei der CONCORDIA abgeschlossen?

Wenn Sie mehr als drei Sitzungen für Stillberatung benötigen, übernehmen die Zusatzversicherungen NATURA oder NATURAplus 50 % der Kosten bis maximal 200 Franken pro Jahr für alle weiteren Stillberatungssitzungen.

Hinweis: Wenn Sie Beiträge für mehrere der folgenden Leistungsbereiche anfordern, haben Sie Anspruch auf höchstens 500 Franken pro Jahr:

  • Geburtsvorbereitungskurs
  • Stillberatung
  • Schwangerschaftsgymnastik
  • Beckenbodengymnastik
  • Rückbildungsgymnastik
  • Babyschwimmen (nur bei NATURAplus)
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7. Leistungen der Hebamme

Zusätzlich zu den bereits aufgeführten Leistungen, werden auch Hausbesuche von Hebammen aus der Grundversicherung übernommen:

  • Fehlgeburt: Bei einer Fehlgeburt zwischen der 13. und der vollendeten 23. Schwangerschaftswoche übernimmt die Grundversicherung maximal 10 Hausbesuche. Zusätzliche Hausbesuche werden auf ärztliche Anordnung ebenfalls übernommen.

  • Wochenbett: Nach einer Frühgeburt, einer Mehrlingsgeburt, bei Erstgebärenden oder nach einem Kaiserschnitt übernimmt die Grundversicherung in den ersten 56 Tagen nach der Geburt höchstens 16 Hausbesuche der Hebamme. In allen anderen Fällen werden 10 Hausbesuche übernommen. Zusätzliche Hausbesuche sind auf ärztliche Anordnung möglich.

Die Geburt: Welche Leistungen übernimmt die Krankenversicherung?

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Geburt im Spital oder Geburtshaus

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Die Kosten für die Geburt auf der allgemeinen Abteilung im Spital oder im Geburtshaus werden von der Grundversicherung voll übernommen, sofern es sich um Vertragsspital oder eine Vertragsklinik des Fürstentum Liechtensteins (FL) handelt.

Sie verfügen über eine Spitalzusatzversicherung und möchten in ein Spital oder Geburtshaus, das kein Vertragsspital oder eine Vertragsklinik des Fürstentum Liechtensteins ist? Oder Sie möchten Ihren stationären Aufenthalt auf der halbprivaten oder privaten Abteilung verbringen? Dann beantragen Sie bitte über Ihre behandelnde Ärztin oder Ihren behandelnden Arzt eine Kostengutsprache.

Das Familienzimmer bei Geburt

Die Grundversicherung sieht keine Leistungen für Familienzimmer vor.

Die Zusatzversicherungen DIVERSAcare und DIVERSApremium der CONCORDIA übernehmen folgende Beiträge an kostenpflichtigen Übernachtungen in einem Familienzimmer:

DIVERSAcare   DIVERSApremium
  • bis CHF 60 pro Übernachtung
  • max. 5 Übernachtungen
 
  • bis CHF 100 pro Übernachtung
  • max. 5 Übernachtungen

 

 Sie haben eine CONCORDIA Spitalzusatzversicherung PREMIUM?

Bei einigen Spitälern ist das Familienzimmer im Rahmen des privaten Aufenthaltes inbegriffen. Informieren Sie sich vor der Geburt bei ihrem gewählten Spital oder Geburtshaus über die Vorteile.
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Ambulante Geburt oder Hausgeburt

Die Kosten für eine ambulante Geburt oder für eine Hausgeburt übernimmt die Grundversicherung im Rahmen des gültigen Tarifs. CONCORDIA-Versicherte mit einer Spitalversicherung der CONCORDIA erhalten in diesem Fall eine einmalige Pauschale ausbezahlt:
Versicherung Pauschale  

Spitalversicherung PREMIUM

Spitalversicherung PRIVAT

CHF 1'500  
Spitalversicherung HALBPRIVAT CHF 1'000  

Spitalversicherung ALLGEMEIN

Spitalversicherung CARE

CHF 300  

Habe ich Anrecht auf eine Haushaltshilfe?

Die Grundversicherung sieht keine Leistungen für Haushaltshilfen vor.

Sie haben eine Spitalzusatzversicherung oder eine Zusatzversicherung DIVERSA bei der CONCORDIA abgeschlossen?

Sofern Sie als schwangere Frau auf eine Haushaltshilfe angewiesen sind und eine ärztliche Verordnung dafür vorliegt, haben Sie bei vollständiger Arbeitsunfähigkeit Anspruch auf folgende Beiträge:
Versicherung Beitrag
DIVERSApremium CHF 50/Tag, max. 30 Tage/Jahr
DIVERSAplus CHF 50/Tag, max. 30 Tage/Jahr
DIVERSAcare CHF 30/Tag, max. 30 Tage/Jahr
DIVERSA CHF 30/Tag, max. 30 Tage/Jahr
Spitalversicherung PREMIUM
Spitalversicherung PRIVAT
CHF 70/Tag, max. 30 Tage/Jahr
Spitalversicherung HALBPRIVAT CHF 50/Tag, max. 30 Tage/Jahr
Spitalversicherung CARE CHF 30/Tag, max. 30 Tage/Jahr
Spitalversicherung ALLGEMEIN CHF 30/Tag, max. 30 Tage/Jahr

Die Haushaltshilfe muss von einer Organisation oder einer Privatperson, die auf Rechnung tätig ist, durchgeführt werden. Haben Sie mehrere Versicherungsprodukte bei der CONCORDIA versichert, werden die Beiträge kumuliert. 
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Die Rückbildung

Die Grundversicherung übernimmt keine Kosten für die Rückbildungsgymnastik nach einer Geburt.

Sie haben die Zusatzversicherung NATURA oder NATURAplus bei der CONCORDIA abgeschlossen?

Sie machen nach der Geburt Beckenbodengymnastik oder einen Rückbildungskurs? Oder sogar beides? Dann übernehmen die Zusatzversicherungen NATURA und NATURAplus 50 % der Kosten bis maximal 200 Franken pro Jahr. Wenn Sie Beiträge für mehrere der folgenden Leistungsbereiche anfordern, haben Sie Anspruch auf höchstens 500 Franken pro Jahr:
  • Geburtsvorbereitungskurs
  • Stillberatung
  • Schwangerschaftsgymnastik
  • Beckenbodengymnastik
  • Rückbildungsgymnastik
  • Babyschwimmen (nur bei NATURAplus)
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Das Rooming-in

Die Grundversicherung übernimmt keine Kosten für Rooming-in.

Aus den Zusatzversicherungen DIVERSAcare und DIVERSApremium der CONCORDIA sowie den CONCORDIA-Spitalversicherungen werden Beiträge an die Kosten im Zusammenhang mit Rooming-in ausgerichtet. Innerhalb eines Kalenderjahrs besteht folgender Anspruch:

DIVERSAcare DIVERSApremium Spitalversicherungen  
  • bis CHF 60 pro Übernachtung
  • höchstens 10 Übernachtungen
  • bis CHF 100 pro Übernachtung
  • höchstens 10 Übernachtungen
  • bis CHF 60 pro Übernachtung
  • zeitlich unbegrenzt
 

 

 Wartefrist bei Schwangerschaft und Geburt

Bei allen Zusatzversicherungen der CONCORDIA besteht eine sogenannte Karenzfrist für Leistungen im Zusammenhang mit Schwangerschaft und Geburt. Das bedeutet, dass Sie als versicherte Person die Leistungen in Anspruch nehmen können, wenn Ihre Versicherung bei der Geburt mindestens ein Jahr lang bestanden hat.

Kostenbeteiligung während der Mutterschaft

Normalerweise müssen sich Versicherte an den Kosten der von ihnen bezogenen Leistungen in Form von Franchise, Selbstbehalt und Spitalaufenthaltspauschalen beteiligen – so sieht es der Gesetzgeber vor. Bei einer Mutterschaft wird dieser Grundsatz angepasst:

  • Auf alle «besonderen Leistungen bei Mutterschaft» wird keine Kostenbeteiligung erhoben.
  • Zudem entfällt ab der 13. Schwangerschaftswoche (SSW) bis 70 Tage nach der Geburt auch die Kostenbeteiligung für sämtliche Leistungen der Grundversicherung. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Leistungen mit der Mutterschaft zusammenhängen oder nicht.

Was gilt bei einer Fehl- oder Totgeburt?

Tritt eine Fehlgeburt vor der 13. SSW ein, so müssen sich Betroffene an den Behandlungskosten beteiligen (Franchise und Selbstbehalt). Das gilt auch, wenn nach einem Abort eventuell eine Curettage, also eine Ausschabung der Gebärmutter, durchgeführt werden muss.

Tritt eine Fehlgeburt zwischen der 13. und der vollendeten 23. SSW ein, sind die damit verbundenen Leistungen von der Kostenbeteiligung befreit. Betroffene zahlen weder Franchise noch Selbstbehalt. Der Abort gilt jedoch nicht als Niederkunft. Für Nachkontrollen oder Behandlung wegen Komplikationen müssen sich die Betroffenen über ihre Franchise und ihren Selbstbehalt an den Kosten beteiligen.

Nach der 23. SSW gilt eine Fehl- oder Totgeburt als Niederkunft. Die Betroffene ist in diesem Fall von der Kostenbeteiligung befreit, auch für Nachkontrollen oder bei Behandlung wegen Komplikationen. Dies gilt für den Zeitraum bis 70 Tage nach der Fehl- oder Totgeburt.

Sie haben eine Leistungs- oder Versicherungsfrage?

Gerne beraten wir Sie telefonisch oder persönlich in unseren Standorten in Vaduz oder Eschen.

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