Volljährig: Was sich für junge Erwachsene bei der
Krankenkasse ändert
Endlich 18! Auto fahren, aus dem Elternhaus ausziehen, eine Wohnung mieten … und eine eigene Police bei der Krankenversicherung? Was sich mit der Volljährigkeit ändert und was Sie bei Ihrer Krankenkasse entscheiden müssen, erfahren Sie in diesem Beitrag.
Mit 18 Jahren gilt man vor dem Gesetz als «erwachsen». Die Eltern tragen nicht mehr die gesetzliche Verantwortung für ihr Kind. Junge Erwachsene sind selbst für ihr Handeln verantwortlich und erlangen mit 18 Jahren ihre «volle Handlungsfähigkeit». Volljährige können Verträge abschliessen, ein Auto kaufen, eine Wohnung mieten und vieles mehr, ohne die Zustimmung der Eltern.
Volljährig: Was bedeutet das für die Krankenversicherung?
Bis zur Volljährigkeit sind die Eltern die gesetzlichen Vertreter ihrer Kinder. Die Eltern entscheiden, bei welcher Krankenkasse ihr Kind versichert ist, welche Zusatzversicherungen sie abschliessen. Sie erhalten die Versicherungspolice sowie die Prämienrechnungen und zahlen die Prämie.
Was junge Erwachsene entscheiden müssen
Die CONCORDIA sendet allen Versicherten vor dem 18. Geburtstag einen Brief mit einem Formular. Sollen die Versicherungspolice sowie die Prämienrechnungen weiterhin über die Eltern laufen, so müssen sie das Formular ausfüllen, unterschreiben und an die CONCORDIA zurücksenden. Damit verändert sich nichts und die Eltern erhalten auch in Zukunft die Police, die Abrechnungen sowie Einblick in sämtliche Daten. Parallel zum Brief an die zukünftigen Volljährigen informiert die CONCORDIA auch die Eltern über diese beiden Möglichkeiten.
Wichtig: Wenn sich der oder die zukünftige Volljährige nicht bei der CONCORDIA meldet und das Formular nicht zurücksendet, werden die Policen automatisch getrennt. Das bedeutet, dass die Versicherungspolice sowie die Prämienrechnungen ab dem 18. Geburtstag direkt an die bzw. den Volljährigen gehen und nicht mehr an die Eltern.
Volljährig: Prämienrechnungen bezahlen
Wer zusätzliche Rechte bekommt, erhält gleichzeitig auch neue Pflichten. Zu den Pflichten gehört die fristgemässe Zahlung der Prämie. Mit dem LSV+ der Banken oder CH-DD-Basislastschrift der Postfinance können Kundinnen und Kunden ihre Prämien einfach überweisen. Wer nicht per Lastschriftverfahren bezahlen möchte, erhält mit eBill die Rechnungen elektronisch und kann Prämien und Kostenbeteiligungen schnell, einfach und sicher über sein E-Banking bezahlen.
Zahlt eine Versicherte oder ein Versicherter die Prämien oder Rechnungen nicht und gerät in Zahlungsrückstand, so hat dies Konsequenzen. Häufen sich Zahlungsrückstände an, könnte dies zum Beispiel dazuführen, dass Zusatzversicherungen aufgehoben werden.
Bevor es soweit kommt: Prüfen Sie mögliche Wege, die Ihnen weiterhelfen können. Haushalte mit bescheidenem Einkommen haben ein Anrecht auf Prämienverbilligungsbeiträge. Sehr gerne stehen wir Ihnen persönlich zur Verfügung, um mögliche Lösungen zu finden. Lesen Sie unsere weiteren Informationen, wie Sie bei Ihrer Versicherung sparen können.