Rappenstein Liechtenstein
Infos zur Krankenkasse

Krankenversicherung Liechtenstein

Ziehen Sie demnächst nach Liechtenstein? Oder arbeiten Sie hier? Dann informieren Sie sich jetzt über die obligatorische Krankenversicherung (OKP), die in Liechtenstein verpflichtend ist, und mögliche Zusatzversicherungen, die Ihren Schutz verbessern. Die Krankenversicherung CONCORDIA berät Sie dabei kompetent.

Grosse Auswahl

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Versicherungslösungen – für individuelle Bedürfnisse

Nahe bei den Kunden

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Zwei Kundencenter für beste Servicequalität vor Ort

Für Familien

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Besondere Leistungen – attraktive Prämien für Kinder

Das müssen Sie bezüglich Krankenversicherung in Liechtenstein wissen:

  • Wer in Liechtenstein wohnt oder arbeitstätig ist, muss sich gegen die Folgen von Krankheit und Unfall versichern.
  • Grenzgänger aus der Schweiz bleiben auch während der Erwerbstätigkeit in Liechtenstein in der Schweiz versicherungspflichtig.
  • Grenzgänger aus Österreich haben ein Wahlrecht und können während der ersten drei Monate entscheiden, ob sie sich in Liechtenstein versichern möchten. (siehe: Befreiung von der Versicherungspflicht).
  • Die OKP kann mit Zusatzversicherungen ergänzt werden, z. B. für Zahnbehandlungen, alternative Methoden und Reisen.

Für Sie bedeutet das:

  • Versichern Sie sich und Ihre Angehörigen spätestens drei Monate nach Ihrem Zuzug oder nach dem Start der Arbeitstätigkeit in Liechtenstein bei der CONCORDIA.
  • Kosten für den Frauenarzt und die Geburtsvorbereitung sind mit der obligatorischen Krankenversicherung (OKP) teilweise gedeckt. An Rechnungen für den Zahnarzt zahlt eine Zusatzversicherung.

Jeder Krankenversicherer muss Sie vorbehaltslos – d. h. ohne Gesundheitsprüfung – in die obligatorische Krankenversicherung (OKP) aufnehmen. Die Leistungen sind bei allen Versicherern gleich, da sie gesetzlich vorgeschrieben sind. Einen Teil der Kosten (Kostenbeteiligung) tragen Sie als Versicherter stets selbst. 

 

So versichern Sie sich:

Die obligatorische Krankenversicherung (OKP) ist verpflichtend. Sie deckt die Kosten der Diagnose oder Behandlung von Krankheit, bei Schwangerschaft und Unfall sowie deren Folgen bis hin zur Physiotherapie. Die gesetzlichen Vorschriften regeln, welche Kosten der Versicherer übernimmt und für welchen Teil der Kosten Sie selbst aufkommen müssen. Die Kostenbeteiligung wird beeinflusst durch:

  • die Franchise. Sie  ist eine Beteiligung an den Krankheitskosten, die Sie als versicherte Person tragen, bevor sich Ihre Krankenversicherung überhaupt an den Kosten beteiligt. In Liechtenstein können Sie in der obligatorischen Krankenversicherung (OKP)  zwischen vier Franchisen wählen: CHF 500, CHF 1’500, CHF 2500 und CHF 4`000. Die Wahl Ihrer Franchise hat Einfluss auf die Höhe Ihrer Prämien. Lassen Sie sich von unserem Fachspezialisten beraten.
  • der Selbstbehalt.  Er ist gesetzlich vorgeschrieben und beträgt immer 20 % (10% für Erwachsene im ord. Rentenalter). Das heisst, Sie bezahlen jene 20 % der Rechnung, die den Franchisenbetrag übersteigen. Die übrigen 80 % übernimmt Ihre Krankenkasse. Es gibt jedoch eine Obergrenze an zusätzlichen Kosten für Erwachsene, je nach Franchisenstufe. Kinder und Jugendliche entrichten keine Franchise und keinen Selbstbehalt. 

Jeder Mensch hat andere Bedürfnisse. Auch bei der Abdeckung von Gesundheitsleistungen. Dazu sind die Zusatzversicherungen da. Sie ergänzen die Leistungen über die obligatorische Krankenpflegeversicherung hinaus.

Besonders für Grenzgänger interessant: Mit der Spitalversicherung CARE ist es möglich, für geplante Operationen auch ein anerkanntes Spital in Deutschland oder Österreich zu wählen. Hier gibt’s weitere Infos.

Bitte beachten Sie: 
Anders als bei der obligatorischen Krankenversicherung ist ein Krankenversicherer nicht verpflichtet, Sie in die Zusatzversicherungen aufzunehmen. Er kann einen Neuabschluss ohne Angabe von Gründen verweigern oder Vorbehalte anbringen.

Sie wollen erfahren, was die Krankenkasse in der Gynäkologie und an den Ultraschall zahlt? Oder in der Kardiologie? Was ist mit Arzneimitteln bzw. Medikamenten, Generika und Apotheken?

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