Verlässliche Partnerin für Unternehmen

Krankengeldversicherung

Jeder Arbeitgeber in Liechtenstein ist verpflichtet, seine Arbeitnehmenden gegen den Lohnausfall infolge Krankheit zu versichern. Die CONCORDIA darf zahlreiche Geschäftsbeziehungen zu bekannten Unternehmen pflegen und überzeugt dabei mit individuell passenden Versicherungslösungen sowie langjähriger Erfahrung, hohem Fachwissen und grosser Kompetenz rund ums Thema Krankenversicherung.

Wer muss obligatorisch versichert werden:

  • Alle in Liechtenstein AHV-pflichtigen Arbeitnehmer zwischen dem 15. und 70. Altersjahr
  • ... die mehr als 8h pro Woche
  • ... sowie mehr als 3 Monate beschäftigt sind.

Gesetzliche Rahmenbedingungen

  • Versicherungsdeckung mind. 80% des bis anhin bezogenen AHV-pflichtigen Lohnes
  • Wartefrist kann variabel aufgeschoben werden, von 2 bis 360 Tage
  • Wartefristen werden innert 365 Tagen kumuliert
  • Leistungsdauer 720 innert 900 Tage
  • Die Versicherungsprämie wird hälftig von Arbeitgeber / Arbeitnehmer getragen

Vertragsformen

Einzeltaggeldversicherung

Für Klein- und Kleinstbetriebe wird eine feste Taggeldversicherung abgeschlossen. Die Versicherungsprämie wird pro Arbeitnehmer in festen Franken anhand der Jahreslohnsumme berechnet und monatlich in Rechnung gestellt. (andere Zahlungsmodi sind möglich)
 
Vorteile
  • Keine Erhöhung bei Schadenfällen
  • Finanzielle Sicherheit und Stabilität durch feste Prämiensätze
Lohnsummenänderungen und Wechsel von Arbeitnehmenden werden gleich zum Ereigniszeitpunkt im Vertrag eingetragen.
 

Kollektiv-Krankengeldversicherung

Sobald mehrere Arbeitnehmende beschäftigt sind, kann ein Kollektivvertrag vereinbart werden. Im Kollektiv werden die Prämien anhand der Gesamtlohnsumme des Betriebes berechnet und mit einem prozentualen Prämiensatz verrechnet.

In dieser Vertragslösung sind die Arbeitnehmenden nicht mehr einzeln geführt, eine entsprechende Meldung bei Personal- oder Lohnmutationen entfällt. Anmeldungen erfolgen jeweils im Leistungsfall.

Die Prämien werden Akonto während des Jahres in Rechnung gestellt und zum Ende des Jahres mit einer Lohnsummendeklaration definitiv gemeldet. Eine Schlussrechnung schliesst jedes Abrechnungsjahr ab.

Vorteile
  • Attraktive Prämien durch risikogerechte Tarifierung
  • Senkung des administrativen Aufwands da Wegfall Einzelmeldungen Personal
  • Einheitlicher Prämiensatz für alle Arbeitnehmenden (bei gleicher Wartefrist)
  • Finanzielle Sicherheit und Stabilität

Haben Sie gewusst?

Wir sind Dienstleistungspartnerin der Wirtschaftskammer Liechtenstein und können Ihre Ansprüche und Bedürfnisse als Dienstleistungsbetrieb bestens nachvollziehen.

Profitieren Sie von attraktiven Konditionen, unserem hohen liechtensteinischen Fachwissen rund um alle Belange im Krankengeldbereich sowie unserer Dienstleistung zur möglichst raschen Reintegration von Arbeitnehmenden, dem Case Management. Des Weiteren profitieren unsere Kunden von vergünstigten Konditionen durch unseren Partner Xpert Center AG, im Bereich Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM).

Möchten auch Sie die CONCORDIA als starke Partnerin? Dann nehmen Sie Kontakt auf oder rufen Sie an: Telefon +423 235 09 09.