Vollmacht

Vertrauenssache: Vollmacht für Auskünfte über die Krankenversicherung

Sie möchten sich von einer Person Ihres Vertrauens in Sachen Krankenversicherung vertreten lassen? Dann benötigen Sie eine Vollmacht

Für eine aufschlussreiche Zusammenfassung zum Thema Vollmacht schauen Sie sich unser Video an. Darin erhalten Sie die Antworten zu folgenden drei Fragen: 

  • 0:19 Was ist eine Vollmacht und wieso ist es für meine Krankenversicherung wichtig? 
  • 1:06 Wann genau macht eine Vollmacht Sinn? 
  • 2:06 Wie muss ich vorgehen, wenn ich eine Vollmacht erteilen will?

Datenschutz

Die CONCORDIA gibt Ihre Daten nicht an andere Personen weiter

Ihre Versicherungsdaten unterliegen strengen Datenschutzvorgaben. Die CONCORDIA darf Ihre Daten nicht an andere Personen weitergeben – auch nicht, wenn Ihnen diese Personen privat nahestehen. Es darf auch niemand in Ihrem Namen Änderungen an Ihrem Versicherungsvertrag vornehmen. Damit schützt die CONCORDIA und jede andere Krankenversicherung Ihre Persönlichkeit. Sie können sich aber für den Fall der Fälle mit einer Vollmacht absichern. Eine Ausnahme besteht bei Ehepartnerinnen und Ehepartnern sowie bei eingetragenen Partnerinnen und Partnern. Sie erhalten auch ohne Vollmacht gewisse Auskünfte.

Vollmacht

Wenn Sie sich vertreten lassen

Eine Vollmacht ist eine rechtliche Vereinbarung. Wenn Sie aus einem bestimmten Grund nicht in der Lage dazu sind, Angelegenheiten rund um Ihre Krankenversicherung selbst zu regeln, können Sie eine andere Person dazu bevollmächtigen und sich durch sie vertreten lassen. Diese Vereinbarung betrifft also stets zwei Personen: die oder den Versicherten und eine Person ihres Vertrauens. Juristisch nennt man diese Personen die vollmachtgebende und die bevollmächtigte Person.

Bevollmächtigte Person

Auskünfte und Rechtshandlungen

Sie entscheiden selbst, was die bevollmächtigte Person als Ihre Vertretung machen kann. Sie können beispielsweise wählen, ob sie lediglich mündliche und schriftliche Auskünfte und Dokumente von der Krankenversicherung erhält, oder ob sie Rechtshandlungen vornehmen darf. Das bedeutet, dass Sie bestimmte Rechte abtreten. Darunter fallen zum Beispiel Kündigungen und sogenannte Mutationsmeldungen – also unter anderem Änderungen der Adresse, des Auszahlungskontos oder Vertragsanpassungen. So wäre es der bevollmächtigten Person auch möglich, Ihre Grund- oder Zusatzversicherung zu kündigen. 

 Unser Tipp

Wir empfehlen Ihnen, sich gut zu überlegen, welche Rechtshandlungen die bevollmächtigte Person ausüben darf. Bei Bedarf können Sie die Informationen auf dem Formular ergänzen. Wählen Sie eine Person, der Sie nahestehen und der Sie vertrauen können. Schliesslich erhält die Person nicht nur Einsicht in Ihre Prämienabrechnung, sondern auch in Ihre Krankengeschichte. Sie können dieser Person klare Aufträge geben, oder mitteilen, was sie nicht machen darf. Seien Sie sich bewusst, dass Ihre Vertrauensperson auch Entscheidungen treffen könnte, die Sie nicht gutheissen.

Planung

Wann eine Vollmacht Sinn macht

Die meisten Versicherten denken direkt an eine altersbedingte Vollmacht. Doch nicht immer muss das fortgeschrittene Alter der Grund dafür sein. Planen Sie beispielsweise eine Operation oder einen Reha-Aufenthalt, so können Sie von einer Vollmacht profitieren und die Themen rund um Ihre Krankenversicherung vorübergehend einer anderen Person überlassen. 

Vollmacht erteilen

So geht's

Eine Vollmacht kann grundsätzlich formfrei erfolgen. Das bedeutet, dass sie gilt, unabhängig davon, ob sie schriftlich formuliert oder mündlich ausgesprochen wird. Bei der CONCORDIA gehen wir auf Nummer sicher und halten deshalb sämtliche Vollmachten schriftlich fest. Das entsprechende Formular können Sie hier herunterladen oder bei Ihrer CONCORDIA-Agentur oder -Geschäftsstelle abholen.
  • Füllen Sie das Formular entsprechend aus. Bei der CONCORDIA nehmen wir den Datenschutz sehr ernst. Legen Sie deshalb unbedingt eine Kopie Ihres amtlichen Ausweises bei, damit wir sichergehen können, dass die Vollmacht auch wirklich von Ihnen ausgestellt wurde.
  • Reichen Sie das ausgefüllte und unterschriebene Formular zusammen mit der Kopie Ihres amtlichen Ausweises per Post oder eingescannt per E-Mail an Ihre zuständige CONCORDIA-Agentur oder -Geschäftsstelle ein.
  • Sollten Sie Ihre Meinung ändern, oder die Umstände verlangen eine Aktualisierung, so können Sie eine Vollmacht zu jeder Zeit ohne Begründung wieder auflösen. 
 
 

 Info

Sie können auch sämtliche Korrespondenz über Ihre Vertrauensperson laufen lassen. Allerdings ist es Ihnen damit nicht möglich, Ihren Account beim Kundenportal myCONCORDIA aufrecht zu erhalten. Aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes erlischt der Zugang der vollmachtgebenden Person. Sobald Sie die Korrespondenz wieder selbst erhalten, können Sie sich für myCONCORDIA neu registrieren.
 

Kontaktieren Sie Ihre CONCORDIA-Agentur oder -Geschäftsstelle für nähere Informationen zum Thema Vollmachten: