In einem persönlichen Telefongespräch wird das individuelle Sturzrisiko abgeklärt und die Abstimmung allfälliger Massnahmen besprochen. Die Kundin oder der Kunde erlaubt unseren Beraterinnen, ihre persönlichen und medizinischen Informationen zu bearbeiten, zu speichern und für die Sturzprävention zu verwenden. Die Beraterinnen unterstehen dabei der gesetzlichen Schweigepflicht nach Artikel 33 des Bundesgesetzes über den allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG).