Franchise und Selbstbehalt

Kostenbeteiligung

In der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) ist eine gesetzliche Kostenbeteiligung in Form von Franchise und Selbstbehalt vorgesehen. Kinder und Jugendliche bezahlen bis zum vollendeten 20. Lebensjahr keine Kostenbeteiligung.

Versicherte im Erwachsenenalter (ab 21 Jahren) bezahlen 20 % der die Franchise übersteigenden Gesundheitskosten als Selbstbehalt. Wenn das Rentenalter erreicht ist, reduziert sich der Selbstbehalt auf 10 %. Weil die maximalen Beträge des Selbstbehaltes mittels der Hochkostengrenze von CHF 5’000 ermittelt werden, ist der maximale Betrag des Selbstbehalts von der gewählten Franchise abhängig.
 

Jahresfranchisen

Maximaler Selbstbehalt

Kinder
bis 16 Jahre

CHF    0

Keiner

Jugendliche
17 - 20 Jahre

CHF    0

Keiner

Erwachsene
ab 21 Jahren

CHF    500

CHF 1’500

CHF 2’500

CHF 4’000

CHF 900

CHF 700

CHF 500

CHF 200

Versicherte im

Rentenalter

CHF        0

CHF 1’000

CHF 2’000

CHF 3’500

CHF 500

CHF 400

CHF 300

CHF 150

 

Die von der Kostenbeteiligung befreiten Leistungen (Mutterschaft und Vorsorgeuntersuchungen) bleiben unverändert. Der erhöhte Selbstbehalt auf gewisse Originalpräparate entfällt jedoch ab 1. Januar 2017.

Von der Hochkostengrenze (CHF 5'000) wird die gewählte Franchise (blaue Fläche) abgezogen. 20 % (für Versicherte im Rentenalter 10 %) dieses Differenzbetrags entsprechen dem maximalen Selbstbehalt.