Ein Junge liest ein Buch. Krankenkasse

Kinderwunsch: Welche Zusatzversicherungen sind sinnvoll?

Sie wünschen sich ein Baby? Wie wundervoll! Wird der Kinderwunsch erst einmal konkret, rückt er schnell in den Lebensmittelpunkt. Eine aufregende Zeit! In dieser Phase und in der Schwangerschaft können sich Ihre persönlichen Bedürfnisse und Ansprüche ändern. Warum es sich lohnt, frühzeitig Ihren Krankenversicherungsschutz zu prüfen, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Ein Paar hält gemeinsam Babyschuhe in der Hand. Ihr Kinderwunsch scheint bereits konkret zu sein. Vielleicht sind sie auch schon werdende Eltern.

Welche Leistungen die Krankenkassen in der obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) zahlen, ist gesetzlich definiert. Die Vorgaben gelten für alle Krankenversicherer, das heisst die Leistungen in der Grundversicherung sind für alle Versicherten gleich.

Schwangere zahlen für Vorsorgeuntersuchungen weder Franchise noch Selbstbehalt. Leider verläuft nicht jede Schwangerschaft komplikationslos. Es können Situationen eintreten, in denen sich die betroffene Frau an den Kosten der Leistungen beteiligen muss. Tritt beispielsweise eine Fehlgeburt ein, so sind damit verbundene Leistungen nicht von Franchise und Selbstbehalt befreit. Oder muss eine Frau wegen einer Geburtsverletzung nach der Geburt behandelt werden, beteiligt sie sich ebenfalls über ihre Franchise und Selbstbehalt an den Kosten.

Es empfiehlt sich, vor einer Schwangerschaft gegebenenfalls die gewählte Franchise zu überdenken.

Braucht es eine Zusatzversicherung bei Kinderwunsch?

Wenn Sie sich über die gesetzlichen Leistungen hinaus versichern möchten, können Sie eine Zusatzversicherung abschliessen. Zum Beispiel wenn Ihnen alternative Heilmethoden, Geburtsvorbereitungskurse, Familienzimmer oder Babyschwimmen wichtig sind. Die Leistungen, die Krankenkassen in ihren Zusatzversicherungen speziell für schwangere Frauen und bei Mutterschaft anbieten, sind unterschiedlich. In den jeweiligen «Zusätzlichen Vertragsbedingungen» (ZVB) ist festgehalten, welche Leistungen die Zusatzversicherung abdeckt.

Zusatzversicherungen bieten besondere Leistungen bei Mutterschaft und für die Familie. Überlegen Sie sich, welche Leistungen Ihnen wichtig sind. Gut zu wissen: Es besteht bei den meisten Zusatzversicherungen eine Karenzfrist, also eine Wartezeit, bis Sie die Leistungen in Anspruch nehmen können. Deshalb lohnt es, sich bereits frühzeitig über mögliche Zusatzversicherungen zu informieren. Ihre CONCORDIA Landesvertretung Liechtenstein berät Sie gerne persönlich.

Zusatzversicherungen der CONCORDIA

  • Zusatzversicherung NATURA

    Die Zusatzversicherung NATURA der CONCORDIA übernimmt in der Schwangerschaft Kontroll- und Ultraschalluntersuchungen, die nicht von der Grundversicherung gezahlt werden. Und zwar 90 % der verrechneten Kosten, maximal 500 Franken pro Kalenderjahr.

    Wenn Ihnen besonders während der Schwangerschaft alternative Heilmethoden wichtig sind, empfiehlt sich ebenfalls die Zusatzversicherung NATURA. Sie beteiligt sich auch an Kosten zur Geburtsvorbereitung, am Babyschwimmen oder MuKi-VaKi-Turnen. Erfahren Sie mehr über die Leistungen von NATURA.

  • Zusatzversicherung DIVERSA

    Von Anfang an ganz nah dabei? Der frischgebackene Vater kann im Spital im Familienzimmer übernachten und bei seinen Lieben bleiben. Die Zusatzversicherungen DIVERSAcare und DIVERSApremium der CONCORDIA beteiligen sich an den Kosten für die Übernachtung im Familienzimmer.

    Muss Ihr Kind mal ins Spital, können Sie es dank Rooming-in begleiten. Dies funktioniert auch umgekehrt: Müssen Sie ins Spital, können Sie Ihr Kleinkind mitnehmen. Erfahren Sie mehr über die Leistungen von DIVERSA

  • Zusatzversicherung Spital: ALLGEMEIN, CARE, PREMIUM

    Die Grundversicherung übernimmt die Kosten für die Entbindung zu Hause, in einem Spital oder in einem Geburtshaus innerhalb des Vertragsnetzes des Fürstentums Liechtenstein.  Mehr zum Thema «Vertragsspitäler des Fürstentums Liechtenstein».

    Wenn Sie in einem Spital oder Geburtshaus entbinden möchten, das sich ausserhalb des Vertragsnetzes des Fürstentums Liechtenstein befindet, kann dies zusätzliche Kosten verursachen. Es kann eine «Deckungslücke» entstehen, welche Sie selbst bezahlen müssen. Ausnahmen sind Notfälle oder medizinische Gründe. Mit einer Spitalversicherung sichern Sie sich die volle Kostendeckung (zum vom Versicherer anerkannten Tarif).

    Entscheiden Sie sich für eine ambulante Geburt oder Hausgeburt, erhalten Sie über die Spitalzusatzversicherung eine einmalige Auszahlung.

    Die Spitalzusatzversicherungen ALLGEMEIN, CARE und PREMIUM der CONCORDIA beteiligen sich ebenfalls an den Kosten fürs Rooming-in, falls Sie Ihr Kind ins Spital begleiten müssen oder umgekehrt. Erfahren Sie mehr über die Leistungen der Spitalzusatzversicherungen ALLGEMEIN, CARE und PREMIUM


Vor oder nach der Geburt: Wann sollte ich mein Baby anmelden?

Für die Grundversicherung (OKP) gilt: Sie haben grundsätzlich drei Monate Zeit bis Ihr Baby bei einer Krankenkasse angemeldet sein muss. Ihr Kind ist dann rückwirkend ab seinem Geburtstag versichert. Wir empfehlen Ihnen, Ihr Baby bereits vor der Geburt anzumelden, damit Sie sich nicht danach noch darum kümmern müssen. So können Sie sich ganz auf den neuen Familienalltag konzentrieren.

Der Versicherungsschutz Ihres Kindes ist somit von der Geburt an komplett gewährleistet. Zusätzlich nehmen wir Ihr Kind ohne Gesundheitsprüfung in diverse Zusatzversicherungen auf. Die folgenden Zusatzversicherungen können Sie bei vorgeburtlicher Anmeldung abschliessen:

  • die Zusatzversicherung DIVERSA oder DIVERSAcare
  • die Zusatzversicherung NATURA
  • die Spitalversicherung ALLGEMEIN
  • die Unfallversicherung ACCIDENTA

Diese «Basisvarianten» der Zusatzversicherungen sind Ihrem Kind – ohne Ausfüllen eines Gesundheitsfragebogens – garantiert. Nach der Geburt können Sie andere Varianten dieser Zusatzversicherungen wählen, zum Beispiel DIVERSAplus, DIVERSApremium oder Spitalversicherung HALBPRIVAT und PRIVAT. Dafür müssen Sie dann einen Gesundheitsfragebogen ausfüllen. Die Zahnpflegeversicherung können Sie bis vor dem fünften Geburtstag Ihres Kindes ohne zahnärztliches Attest abschliessen. Mehr zum Thema «Zahnpflegeversicherung».

Zudem erhält jedes Neugeborene von der CONCORDIA den Baby-Bonus im Wert von CHF 100.
 

Von Anfang an gut versichert

Lassen Sie sich beraten! Die CONCORDIA Landesvertretung Liechtenstein ist gerne für Sie da. Im Gespräch analysieren unsere Beraterin oder unser Berater mit Ihnen gemeinsam Ihre aktuelle Versicherungssituation und Ihre Bedürfnisse. Und stellt Ihnen eine massgeschneiderte Empfehlung zusammen.